- 6941 - 1342. Oktober 23. Schweidnitz (geg.). Mittwoch nach 11 Jungfr. Bolko (II.), Herzog v. Schlesien, Herr zu Fürstenberg und zur Schweidnitz, bek., daß sich der edle Herr Heinrich von Bebirstein (Biberstein) und der gestrenge Herr Hans von Dornheim aus Anlaß ihrer Zwietracht an seinen Hof um Ansetzung eines aus Rittern und Knechten (Edelknechten, Knappen) zusammengesetzten Ritterrechts gewendet hatten. Vor dieser Bank sprach Herr Hans den Herrn Heinrich v. B. "kemplichin" an, der erklärte, falls im Ritterrecht die Ritterbürtigkeit des ersteren erkannt würde, wolle er ihm eine redliche Antwort nach Rat seiner Freunde geben. Da bewies Herr Hans mit seinen Vettern und Freunden, daß die Dornheimer gute rittermäßige Leute von altersher seien, und im Ritterrecht wurde erkannt, daß Herr Hans und ein jeder rittermäßiger Mann Herrn Heinrich Biberstein und jedem andern Bannerherrn, der an seiner Ehre nicht gemindert sei, seine Ehre im Kampfe zu vertreten tüchtig sei. Ebenso erklärte Herzog Bolko selbst vor dem Ritterrecht, daß ihm die alte Ritterbürtigkeit des Geschlechts der Dornheimer durch die Aussagen anderer und durch eigenes Wissen bekannt sei. Auf Bitten des Herrn Hans läßt der Herzog über diese Aussagen eine Urkunde ausstellen und mit seinem fürstlichen Siegel bekräftigen. Z.: Die Edlen, Gestrengen und Wohltüchtigen, die auf der Bank des Ritterrechts gesessen haben, Herr Albrecht v. Donyn (Dohna), Herr Heinrich von Donyn, Herr Balthasar von Waldaw, Herr Kylian von Hawgewitz, Herr Pezo Schellendorff, Herr Jone von Dame [v. d. Dahme, die Fürstensteiner Vorlage hat "Deine" (Dyhrn? oder verschrieben für Czirne oder Swine?)], Herr Jone von Rodekron [Desgl. "Rodokim" (= Rodestock, Hohnstock?)], Herr Nickel von Czedelitz, Herr Nickel von Reybenitz, Herr Hannos von Reichenbach, (sämtlich) Ritter, Heyncze Schindel, Seyfert von Swenckefelt [Die Fürstensteiner Vorlage hat "Seyfried von Schwenckefeld"], Hanns von Swenufelt (! rect. Schonefelt, Schönfeld a. d. Geschl. v. Seidlitz?) [Desgl. "Schanefelt"!], Ffeczencz [= Vinzenz] von Mesenaw, Benasch von der Czirle, Ulrich and Heynrich Schoeff, Reyprecht Naschwicz u. a. v. Reichsgräfl. Schaffgotsch'sches Kameralamtsarch. zu Hermsdorf (Kynast) Fach 45 Nr. 4, fol. 146 ff. i. e. einfachen Abschrift von c. 1700 nach dem Orig. "in registratura castri Jauroviensis", also in der ehemaligen Jauerschcn Lehnskanzlei [Vgl. auch R. Graf Stillfried, Beitr. z. Gesch. des schlesischen Adels I (1864), S. 32, dem das Hermsdorfer Archiv zur Verfügung stand]. Das Orig. ist jedoch nicht mehr zu ermitteln. Nach einer in der Fürstensteiner Bibliothek MS Fol. 221, S. 402 u. 404 befindl. Abschrift von etwa 1730 abgedr. b. G. Croon, Die landständische Verfassung von Schweidnitz-Jauer (Cod. dipl.Sil. XXVII, 1912), S. 168/169. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |